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In den verschiedensten Medien ist des öfteren immer noch die Rede von Menschen die an Ihrer Haustüre klingeln und kontrollieren wollen ob Sie ihrer Pflicht als Hauseigentümer nachgekommen sind, und Ihre Rauchwarnmelder bereits installiert haben.

FÜR SIE WICHTIG VORWEG: Es besteht eine Nachrüstpflicht auch im Bestand, jedoch gibt es – bis zu einem Schadensfall (Brand)  –keine Kontrolle (Vollzug!!)

Zeitungsente hin oder her – Für unseren Betrieb gipfelte dieser Wahnsinn, vor ein paar Jahren, als mein Mitarbeiter von einer Polizeistreife angehalten und befragt wurde ob er den Rauchwarnmelder verkaufe….

Dies beantwortete er wahrheitsgemäß mit „Ja“. Für uns Grund genug meinen Kundenbrief hier online zu stellen. 

Zur Beratung in Sachen Brandschutz stehen wir Ihnen seit 2013

als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder zur Verfügung.

Ich als Schornsteinfeger habe schon aus Tradition etwas gegen Schadensfeuer.

Deshalb möchte ich Sie mit einem Infobrief über mein neues Serviceangebot informieren

Projektierung   –   Installation   –   Wartung

Die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern

Als zertifizierter Sicherheitsexperte in Sachen Brandschutz liegt mir eine flächendeckende Ausrüstung der Wohnungen mit Rauchmeldern in meinem Wirk-Kreis sehr am Herzen. Sie als Haus- oder Wohnungsbesitzer und viele Mieter sind mir persönlich bekannt und einen Unglücksfall durch einen Wohnungsbrand der evtl. Menschenleben gefährdet oder sogar kostet, will sich niemand wirklich vorstellen.

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist wichtig und richtig. Sie können Menschenleben retten. Richtig ist aber auch, daß es mit einem Rauchwarnmelder allein nicht getan ist. Er muß auch regelmäßig gewartet werden. Auch hier biete ich mich Ihnen als kompetenter Partner an.

Die Montage und Wartung würde durch meine Person und meinem Mitarbeiter erfolgen.

Unsere Arbeit beginnt grundsätzlich mit einer gemeinsamen Analyse, in welchem Zeitfenster die Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern in Ihren Liegenschaften erfolgen kann bzw. abgeschlossen sein soll.

Gerne nehme ich mir die Zeit, auch Ihnen die Vorteile der Ausrüstung Ihres Wohnungsbestands durch meinen Betrieb näher zu erläutern. Bitte sprechen Sie mich für eine Terminvereinbarung an.

Ich weise darauf hin, daß es sich um keine Pflichtarbeiten des Schornsteinfegers handelt und die Arbeiten auch von anderen „sachkundigen Betrieben, oder vom Eigentümer“ ausgeführt werden können.

Wir stehen Ihnen auch weiterhin als  Ansprechpartner zur Verfügung.