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Januar 2016

Energieausweis

By Energieausweis

Sie möchten Ihr Wohngebäude vermieten oder verkaufen und benötigen hierfür einen Energieausweis?

Interessierte Käufer und Mieter, erfahren mit dem Pass, wie hoch die Kosten für Heizung und Warmwasser in etwa sein werden, und bekommen Basisinformationen über Dämmstandart des Gebäudes und erfahren Kenndaten wie Baujahr und Hauptenergieträger der Heizungsanlage.

Eigentümer erhalten erste Informationen über den energetischen Zustand ihres Hauses sowie in Kurzform Empfehlungen für Sanierungen und Modernisierungen, die den Energieverbrauch senken.

Es gibt zwei Varianten von Energiepässen, die sich deutlich in ihrer Aussagekraft, jedoch auch in ihren Kosten unterscheiden: Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird lediglich der Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre zugrunde gelegt. Diese werden dann mit dem vom Standort abhängigen Klimareferenzdaten abgeglichen. Er ist deutlich preiswerter als der bedarfsorientierte Ausweis, bei dem der Aussteller von einer durchschnittlich genutzten Immobilie ausgeht und anhand von bauphysikalischen Daten (Gebäudehülle) berechnet, wie viel das Haus verbraucht.

Seit dem 1. Oktober 2008 darf bei Wohnhäusern mit bis zu 5 Wohneinheiten nur noch der bedarfsorientierte Ausweis ausgestellt werden. Grundlage hierbei ist die Analyse und Bewertung der Bausubstanz sowie der Heizungsanlage.

Den Verbrauchsausweis können wir Ihnen weiterhin anbieten wenn nachgewiesen ist das Ihr Gebäude die WärmeSchV1978 einhält und die o.g. Vorraussetzungen erfüllt.

Der Bedarfsausweis ist jedoch wesentlich aussagekräftiger und wird daher auch von der dena (Deutsche Energie-Agentur) empfohlen.

Ich biete ihnen vorzugsweise den bedarfsorientierten Ausweis zum günstigen Preis anbieten.

Sie benötigen einen Energieausweis? Dann gleich Kontakt aufnehmen.

CAD-Aussenansicht Projekt 4-5-8

Ihr Schornsteinfeger – Ihr richtiger Ansprechpartner

By Rauchmelder

In den verschiedensten Medien ist des öfteren immer noch die Rede von Menschen die an Ihrer Haustüre klingeln und kontrollieren wollen ob Sie ihrer Pflicht als Hauseigentümer nachgekommen sind, und Ihre Rauchwarnmelder bereits installiert haben.

FÜR SIE WICHTIG VORWEG: Es besteht eine Nachrüstpflicht auch im Bestand, jedoch gibt es – bis zu einem Schadensfall (Brand)  –keine Kontrolle (Vollzug!!)

Zeitungsente hin oder her – Für unseren Betrieb gipfelte dieser Wahnsinn, vor ein paar Jahren, als mein Mitarbeiter von einer Polizeistreife angehalten und befragt wurde ob er den Rauchwarnmelder verkaufe….

Dies beantwortete er wahrheitsgemäß mit „Ja“. Für uns Grund genug meinen Kundenbrief hier online zu stellen. 

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